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Unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen durch die Betreuung anderer Unternehmen stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
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Sie gewinnen intern freie Kapazitäten: Eine (teilweise) Freistellung von Mitarbeitern ist nicht erforderlich, Sie sparen Kosten für die Aus- und Weiterbildung eigener Kräfte.
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Sie profitieren von aktuellen Datenschutz-Kenntnissen in der Rechtsprechung und hinsichtlich technischer Entwicklungen, ohne dass Ihnen Kosten für Literatur und Fachzeitschriften entstehen.
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Sie bewahren sich Flexibilität, indem Sie den für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorgesehenen erhöhten Kündigungsschutz vermeiden.
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Sie verhindern Interessenkollisionen Ihres Datenschutzbeauftragten mit seiner bisherigen Tätigkeit und entschärfen Konfliktsituationen zu den Mitarbeitern, indem Sie einen von den betrieblichen Gegebenheiten unbeeinflussten und kompetenten Dritten einschalten.
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Sie können höhere Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in Datenschutzfragen bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern erreichen.